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Hausverwaltung
Nach der Fertigstellung Ihres Bauvorhabens, ist es vom Gesetzgeber vorgegeben, das in einer Eigentümergemeinschaft ein Verwalter eingesetzt werden muss. Auch die Verbrauchsermittlung ist von großer Wichtigkeit, um eine ordnungsgemäße Abrechnung zu erstellen. Alle diese Aufgaben können wir für Sie übernehmen, um Ihre Immobilie im Wert zu erhalten und die Versorgung Ihres Gebäudes sicherzustellen. Teilbereiche unserer verwalterischen Tätigkeit sind z.B. Nebenkostenabrechnung, Eigentümerversammlungen und organisatorische Tätigkeiten wie z.B. für Gartenpflege, Handwerker- und Hausmeistertätigkeiten.